Organisationsstruktur
Die Organe der Ländernotarkasse sind der Präsident und der Verwaltungsrat (§ 113 Abs. 8 BNotO). Der Präsident bestellt zudem zur Erledigung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer. Im Übrigen ist die Ländernotarkasse in Abteilungen organisiert.
Präsident
Der Präsident vertritt die Ländernotarkasse gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Geschäfte der Ländernotarkasse und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht dem Verwaltungsrat obliegen (§ 113 Abs. 9 BNotO).
Der Präsident und die Vizepräsidenten werden durch den Verwaltungsrat auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Präsident ist Notar Dr. Thomas Renner (Notar mit dem Amtssitz in Erfurt).
Vizepräsident (Stellvertreter des Präsidenten) ist Notar Robert Kopf (Notar mit dem Amtssitz in Leipzig).
Geschäftsführer
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Ländernotarkasse kann der Präsident gemäß der Hauptsatzung einen oder mehrere Geschäftsführer bestellen.
Geschäftsführer der Ländernotarkasse ist Notar a. D. Dr. Dirk-Ulrich Otto.
Stellvertretende Geschäftsführerin der Ländernotarkasse ist Notarassessorin Theresa Rachel.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich aus 11 Notarinnen und Notaren zusammen, die aus dem Tätigkeitsgebiet der Ländernotarkasse stammen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für die Dauer von vier Jahren durch die Notarinnen und Notare der jeweiligen Notarkammern gewählt. Aus jedem Bundesland werden zwei Mitglieder entsandt. Sachsen ist mit drei Mitgliedern vertreten.
Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl des Präsidenten der Ländernotarkasse,
- Beschluss der Satzungen und Verwaltungsvorschriften,
- Beschluss des Haushaltsplanes,
- Festlegung der Höhe der Bezüge der Notarassessoren,
- Festlegung der Grundsätze der Vermögensanlage der Ländernotarkasse.
Derzeit sind folgende Notarinnen und Notare Mitglieder des Verwaltungsrates: