Die Notarassessorinnen und Notarassessoren im Kassenbereich erhalten ihre Bezüge von der Ländernotarkasse. Diese sind dabei denen eines Richters auf Probe anzugleichen.
Zudem leistet die Ländernotarkasse durch die Veranstaltung von Fortbildungen einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Fortbildung der Notarassessorinnen und Notarassessoren.
Besoldung
Zur näheren Ausgestaltung der Besoldung der Notarassessorinnen und Notarassessoren hat die Ländernotarkasse eine Besoldungsrichtlinie erlassen.
Diese regelt insbesondere:
- Einstufung, Festsetzung und Auszahlung der Bezüge,
- Familienzuschläge,
- Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall,
- Erstattung von Fahrt- und Reisekosten,
- Erstattung von Umzugskosten
Urlaubsgeldrichtlinie
Zurzeit erhalten die Notarassessorinnen und Notarassessoren des Kassenbereiches zudem ein jährliches Urlaubs- und ein jährliches Weihnachtsgeld. Zu deren Ausgestaltung hat die Ländernotarkasse eine Urlaubsgeldrichtlinie samt Weihnachtsgeldregelung erlassen.
Fortbildungsangebot
Ferner unterstützt die Ländernotarkasse die Aus- und Fortbildung der Notarassessorinnen und Notarassessoren.
Zu diesem Zweck bietet die Ländernotarkasse ein vielfältiges Fortbildungsangebot an. Darüber hinaus stellt die Ländernotarkasse den Notarassessorinnen und Notarassessoren auch die durch sie verantwortete Zeitschrift (NotBZ) sowie den durch sie herausgegebenen „Leipziger Kostenspiegel“ zur Verfügung.