LÄNDERNOTARKASSE
ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Springerstraße 8 - 04105 Leipzig - Telefon: (03 41) 5 90 81-0 - 
Telefax: (03 41) 5 90 81-66 - e-mail: info@laendernotarkasse.de



Die Ländernotarkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Zuständigkeit für das Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine bundesgesetzliche Regelung hat die seit 1990 bestehende Ländernotarkasse in § 113 Bundesnotarordnung (BNotO) erfahren; zuvor war die gesetzliche Grundlage in § 39 der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis (VONot) niedergelegt.

Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Ländernotarkasse sind in § 113 Abs. 3-5 und 17 BNotO, § 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Durch die Einrichtung der Ländernotarkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts wird die Versorgung der Bevölkerung mit überdurchschnittlich qualifizierten Juristen gefördert. Die vielgestaltigen Aufgaben werden eigenver-antwortlich durch die Berufsträger, allein auf der Grundlage der Abgabenerhebung von den Notaren und ohne jegliche Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wahrgenommen. Die Idee staatsferner Selbst-verwaltung wird so beispielhaft erfüllt.


Die Ländernotarkasse gehört der Landesverwaltung des Freistaates Sachen an. Der Dienstsitz ist Leipzig; die Ländernotarkasse untersteht der Rechtsaufsicht des Justizministeriums des Freistaates Sachsen, das diese Aufsicht nach näherer Vereinbarung mit den Justizverwaltungen der Bundesländer im Tätigkeitsgebiet der Ländernotarkasse ausübt.