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Die Ländernotarkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Zuständigkeit
für das Gebiet der Bundesländer Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Eine bundesgesetzliche Regelung hat die seit 1990 bestehende Ländernotarkasse
in § 113 Bundesnotarordnung (BNotO) erfahren; zuvor war die gesetzliche
Grundlage in § 39 der Verordnung über die Tätigkeit von
Notaren in eigener Praxis (VONot) niedergelegt.
Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Ländernotarkasse sind
in § 113 Abs. 3-5 und 17 BNotO, § 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz
(BBiG) geregelt. Durch die Einrichtung der Ländernotarkasse als
Anstalt des öffentlichen Rechts wird die Versorgung der Bevölkerung
mit überdurchschnittlich qualifizierten Juristen gefördert.
Die vielgestaltigen Aufgaben werden eigenver-antwortlich durch die Berufsträger,
allein auf der Grundlage der Abgabenerhebung von den Notaren und ohne
jegliche Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wahrgenommen. Die
Idee staatsferner Selbst-verwaltung wird so beispielhaft erfüllt.
Die Ländernotarkasse gehört der Landesverwaltung des Freistaates
Sachen an. Der Dienstsitz ist Leipzig; die Ländernotarkasse untersteht
der Rechtsaufsicht des Justizministeriums des Freistaates Sachsen, das
diese Aufsicht nach näherer Vereinbarung mit den Justizverwaltungen
der Bundesländer im Tätigkeitsgebiet der Ländernotarkasse
ausübt.
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