Die Ländernotarkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Zuständigkeit für das Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine bundesgesetzliche Regelung hat die seit 1990 bestehende Ländernotarkasse in § 113 Bundesnotarordnung (BNotO) erfahren; zuvor war die gesetzliche Grundlage in § 39 der Verordnung über die Tätigkeit von Notaren in eigener Praxis (VONot) niedergelegt.

Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Ländernotarkasse sind in § 113 Abs. 3-5 und 17 BNotO, § 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Durch die Einrichtung der Ländernotarkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts wird die Versorgung der Bevölkerung mit überdurchschnittlich qualifizierten Juristen gefördert. Die vielgestaltigen Aufgaben werden eigenverantwortlich durch die Berufsträger, allein auf der Grundlage der Abgabenerhebung von den Notaren und ohne jegliche Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wahrgenommen. Die Idee staatsferner Selbstverwaltung wird so beispielhaft erfüllt.

Die Ländernotarkasse gehört der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen an. Der Dienstsitz ist Leipzig; die Ländernotarkasse untersteht der Rechtsaufsicht des Justizministeriums des Freistaates Sachsen, das diese Aufsicht nach näherer Vereinbarung mit den Justizverwaltungen der Bundesländer im Tätigkeitsgebiet der Ländernotarkasse ausübt (§ 113 Abs. 2 BNotO).